Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen von Akredia, soweit die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Allgemeine Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Akredia ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
1.2. Alle Vereinbarungen und rechtsverbindlichen Erklärungen der Parteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden, sind der Schriftform gleichgestellt.
1.3. Sollten sich Bestimmungen dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar erweisen, werden die Parteien sie durch eine neue, dem angestrebten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzen. Die übrigen Bestimmungen werden dadurch in ihrer Gültigkeit in keiner Weise eingeschränkt.
2. Offerten und Vertragsschluss
2.1. Offerten, die keine Gültigkeitsdauer enthalten, sowie Angaben von Akredia in Broschüren, Preislisten oder sonstigen Publikationen sind unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag gilt mit erst beidseitiger Unterzeichnung der Offerte bzw. des Dienstleistungsvertrags als abgeschlossen.
3. Gegenstand und Umfang der Dienstleistung
3.1. Gegenstand der Offerte bzw. des Dienstleistungsvertrags können insbesondere Inspektionen im Bereich Gefahrgutumschliessungen sein. Gegenstand und Umfang der Leistung sind in der Offerte bzw. im Dienstleistungsvertrag abschliessend umschrieben.
3.2. Die offerierten Leistungen basieren auf den im Zeitpunkt der Offertstellung vom Kunden zur Verfügung gestellten Offertunterlagen. Sofern diese unvollständig oder unrichtig sind, ist Akredia berechtigt, die Leistungen entsprechend anzupassen.
3.3. Leistungen gelten als erbracht, wenn Akredia für den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang tätig war.
4. Preise
4.1. Akredia erbringt Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden die Leistungen nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Ansätzen von Akredia verrechnet. Mehrwertsteuer ist in offerierten Preisen nicht enthalten und zusätzlich zu entrichten.
4.2. Wurde ein Festpreis vereinbart, basiert dieser auf den vom Kunden zur Verfügung gestellten Offertunterlagen. Sind die Offertunterlagen unvollständig oder unrichtig, ist Akredia berechtigt, den Festpreis entsprechend anzupassen.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde ohne Mahnung Verzugszins zu 6% p.a. und ist Akredia berechtigt, weitere Leistungen per sofort und bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
5.2. Ein Recht des Kunden, Zahlungen zurück zu halten oder behauptete Gegenforderungen zur Verrechnung zu bringen, ist ausgeschlossen.
6. Modalitäten und Ort der Erfüllung
6.1. Akredia ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden befähigte Dritte zur Leistungserbringung beizuziehen. Akredia wird den Kunden über einen beabsichtigten Beizug informieren.
6.2. Akredia erbringt die Dienstleistung in ihren eigenen Geschäftsräumlichkeiten, in den Geschäftsräumlichkeiten des Kunden, auf elektronischem Weg oder auf dem Korrespondenzweg.
7. Zeit der Erfüllung / Termine
7.1. Akredia erbringt die vereinbarten Dienstleistungen zu üblichen Bürozeiten (werktags 08:00 bis 17:00 Uhr). Soweit im Einzelfall notwendig, werden Dienstleistungen auch ausserhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt.
7.2. Akredia garantiert die Einhaltung vereinbarter Termine nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde („Fixtermin“). In allen anderen Fällen ist Akredia bemüht, jedoch nicht verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten.
7.3. Ein vereinbarter Fixtermin wird angemessen verlängert, wenn sich die Leistungserbringung aus Gründen, die Akredia nicht zu vertreten hat, verzögert, einschliesslich wegen verspäteter Entscheide oder unvollständiger Dokumentation des Kunden.
8. Mitwirkung des Kunden bei der Erfüllung
8.1. Der Kunde unterstützt Akredia bei der Leistungserbringung. Insbesondere hat der Kunde Akredia alle verlangten oder sonst wie nützlichen Auskünfte zu erteilen, die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und den Mitarbeitern und beigezogenen Dritten von Akredia Zutritt zu den Geschäftsräumlichkeiten zu gewähren. Der Kunde nimmt alle Handlungen, die zur Leistungserbringung durch Akredia erforderlich sind, unverzüglich vor.
9. Konformitätsbescheinigungen
9.1. Sofern die Parteien vereinbart haben, dass Akredia dem Kunden Konformitätsbescheinigungen überlässt, hat der Kunde diese nach deren Überlassung unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel innert 10 Tagen seit Überlassung schriftlich und substantiiert zu rügen. Unterlässt er dies, gelten die Konformitätsbescheinigungen als genehmigt. Bei berechtigten Beanstandungen wird Akredia die Prüfung nach eigener Wahl wiederholen, berichtigen oder ergänzen. Der Kunde hat Akredia hierbei jede von Akredia angeforderte Unterstützung zu leisten.
9.2. Der Kunde überprüft alle Leistungen von Akredia und setzt deren Konformitätsbescheinigungen in eigener Verantwortung um.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Konformitätsbescheinigungen während mindestens 10 Jahren nach deren Überlassung aufzubewahren und Akredia innerhalb von 10 Tagen eine Kopie auf erstes Verlangen hin herauszugeben.
10. Sorgfaltspflichten und Gewährleistung
10.1. Akredia beachtet bei der Leistungserbringung die gesetzlichen Vorschriften sowie kundenspezifische Prüfvorschriften. Akredia erbringt ihre Leistungen sorgfältig, gemäss dem Stand der Technik.
10.2. Akredia übernimmt eine Gewährleistung nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
10.3. Jegliche darüber hinausgehenden Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, Minderung oder Wandlung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Akredia übernimmt insbesondere keinerlei Haftung für Folgeschäden gleich welcher Art.
11. Schadloshaltung
11.1. Der Kunde hält Akredia vollumfänglich schadlos von Ansprüchen Dritter, soweit Akredia bei der Leistungserfüllung nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig handelte. Die Schadloshaltung umfasst sämtliche Kosten, einschliesslich Kosten der Rechtsvertretung, welche im Zusammenhang mit der Abwehr behaupteter Drittansprüche anfallen.
12. Geheimhaltung
12.1. Jede Partei ist verpflichtet, Kenntnisse und Unterlagen, die ihr von der anderen Partei anvertraut worden sind oder ihr sonst aufgrund des Vertragsverhältnisses zugehen, vertraulich zu behandeln. Diese Kenntnisse und Unterlagen dürfen nur nach vorgängigem, schriftlichem Einverständnis der andern Partei Dritten zugänglich gemacht oder sonst wie verwertet werden.
13. Abtretung
13.1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis können nur mit Zustimmung der andern Partei auf Dritte übertragen werden.
14. Beendigung
14.1. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung schriftlich auflösen.
14.2. Hat Akredia bei Erhalt der Kündigung bereits mit der Leistungserbringung begonnen, schuldet der Kunde die volle vereinbarte Vergütung. Diese ist 30 Tage nach der Auflösung fällig.
14.3. Nach Erhalt der Vergütung wird Akredia dem Kunden allfällige bereits erstellte Arbeitsresultate, soweit sie nach Beurteilung von Akredia verwendbar sind, innert nützlicher Frist herausgeben.
15. Änderungen
15.1. Jede Änderung der Vereinbarung ist zu ihrer Gültigkeit von beiden Parteien zu unterzeichnen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1. Diese AGB sowie sämtliche darunter geschlossenen Verträge unterstehen Schweizer Recht.
16.2. Gerichtsstand ist Oberbipp BE (Schweiz). Akredia ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.