Externer Gefahrgut-
beauftragter
Seit 2001 müssen alle Unternehmen in der Schweiz, welche gefährliche Güter auf der Strasse und auf der Schiene befördern oder sie in diesem Zusammenhang verpacken, einfüllen, versenden, laden oder entladen, einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und der zuständigen Behörde melden. Nur wenige Betriebe sind von dieser Pflicht befreit.
Die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV, SR 741.622) festgelegt.
Diese zeitaufwändige Aufgabe dürfen Unternehmen an Externe delegieren. Mit einem externen Gefahrgutbeauftragten sind Sie auf der sicheren Seite. Sie müssen sich nicht mehr selbst um alles kümmern. Sie entlasten Ihre Mitarbeiter, sparen Zeit und den ständigen Aktualisierungsaufwand.
Unsere Leistungen
- Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Betreuung
- Regelmässig zeitlich angemessene Überwachungen vor Ort
- Schulungen und Unterweisungen der betroffenen Mitarbeiter
- Schulungs- und Überwachungsdokumentation
- Information hinsichtlich gefahrgutrechtlicher Änderungen
- Erstellen des Jahres- und Unfallberichtes
Ihr Vorteil
- Sie sparen Personal und Schulungskosten
- Zeitersparnis durch weniger Dokumentationsarbeit
- Aufwändige Recherchen entfallen
Thomas Balz
GGB RID/ADR
Tel: 032 636 60 10
thomas.balz@akredia.ch
Mirko Wiesner
GGB RID/ADR
Tel: 032 636 60 11
mirko.wiesner@akredia.ch